Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Insitute for Immersive Learning (nachfolgend „IIL“ genannt), können über die Druckfunktion des Browsers des Kunden zum späteren Lesen ausgedruckt werden.

Diese gilt auch für die Veranstaltung Shift Learning Space.

1 Allgemeines

1.1 Das Insitute for Immersive Learning (im folgenden IIL genannt) erbringt alle Leistungen gegenüber dem Vertragspartner ausschließlich auf der Grundlage der zwischen den Parteien vereinbarten Leistungsvereinbarung laut Angebot, dieses Besonderen Teils Schulung/Beratung, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des Allgemeinen Teils der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vertragspartner sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.2 Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.3 Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird.

2 Leistungen

Das IIL bietet Schulungen und Beratung für Privatpersonen und Unternehmen an. Schulungen werden seitens IIL im Rahmen von offenen Seminaren für Jedermann und Inhouse-Seminaren (firmeninterne Seminare) angeboten. Informationen zu den einzelnen von IIL angebotenen Schulungs- und Beratungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Produktangebot auf der IIL-Webseite erreichbar unter der URL http://www.immersivelearning.institute. Die seitens IIL konkret geschuldeten Beratungsleistungen werden zunächst mit dem Vertragspartner abgestimmt und als individualvertragliche Vereinbarung (LV) Bestandteil des Vertrags. Die nachfolgenden Regelungen betreffen ausschließlich die Durchführung von Inhouse-Seminaren.

3 Verträge

3.1
Zustandekommen von Verträgen
Alle Angebote von IIL sind freibleibend und unverbindlich.

3.2 Mit der schriftlichen Bestellung der jeweiligen Dienstleistung gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst mit einer Anmeldebestätigung durch IIL zustande. IIL ist berechtigt, die Annahme innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Anmeldung zu erklären.

4 Widerrufsrecht

4.1 Ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB steht dem Verbraucher nicht zu, es sei denn, dass der Vertrag im Wege des Fernabsatzes im Sinne des § 312 BGB zustande gekommen ist. In diesem Fall kann der Verbraucher seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Abs. 1 Satz 1BGB) über die Erbringung von Dienstleistungen jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung IIL Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e Abs. 1 Satz 1 BGB) zudem nicht vor Erfüllung von IIL Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Institute for Immersive Learning, Hogewarfstrasse 8, 26427 Werdum, Deutschland oder an info@immersivelearning.institute

4.2 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.

Ende der Widerrufsbelehrung

4.3 Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn IIL mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

5 Rücktrittsrecht Inhouse und Beratungsangebote

Schriftlich bestätigte Termine für Inhouse-Seminare oder Beratungen können bis 2 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei schriftlich storniert werden, bis eine Wochen vor dem Termin kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, andernfalls stellt IIL den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Bei Absagen kürzer als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als 4 Arbeitstage wird die volle Veranstaltungsgebühr berechnet. Nimmt der Vertragspartner nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die bestellte Dienstleistung ist jederzeit übertragbar. Bei Absagen oder Stornierungen ist das IIL berechtigt jegliche Aufwände für Stornierungen oder Ausfallgebühren bei Reise-und Übernachtungskosten in voller Höhe zu berechnen.

5.1 Stornierung offener Kurse, Webinare, Qualifzierungsreihen

Wird die pro Veranstaltung von dem IIL festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das IIL einen Ersatztermin festlegen oder vom Vertrag zurücktreten. Änderungen des Termins und/oder des Veranstaltungsortes erfolgen nur bei zwingender Notwendigkeit. Das IIL teilt solche Änderungen dem Kunden unverzüglich schriftlich mit. Sollte dem Kunden der neue Termin nicht zusagen, kann dieser vom Vertrag zurücktreten und bekommt eine bereits geleistete Vergütung zurückerstattet. Über die Rückerstattung der geleisteten Vergütung hinaus stehen dem Kunden bei einem Vertragsrücktritt keine Ansprüche zu.

Unbeschadet eines gesetzlichen Widerrufsrechts kann der Kunde bis zum Beginn der Trainingsmaßnahme vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt des Kunden ist kostenlos, wenn er bis spätestens 15 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklärt wird. Für alle Seminare, Schulungen, Veranstaltungen und Events des IIL gelten folgende Rücktrittsfristen und Rücktrittsgebühren:

Bis 15 Arbeitstage vor Beginn des Seminars oder der Veranstaltung: keine Rücktrittsgebühren

Bis 10 Arbeitstage vor Beginn des Seminars oder der Veranstaltung: Berechnung 50 % des Seminar- oder Veranstaltungspreises

Innerhalb der letzten 10 Arbeitstage oder bei Nichterscheinen: Berechnung des vollen Seminar- bzw. Veranstaltungspreises

Für die Einhaltung der Fristen ist der Zugang des Rücktrittschreibens bei dem IIL maßgeblich. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer an der Schulungsmaßnahme teilnehmen zu lassen. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, für Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang bei dem IIL an. Bereits gebuchte Flug- oder Bahntickets, die nicht storniert werden können, sind unabhängig von den vorgenannten bzw. den nachgenannten Fristen zu erstatten.

6 Preise

6.1 Preise (Kursgebühren, Honorare) werden in der Leistungsvereinbarung/ Angebot festgelegt.

6.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn sie sind mit dem Zusatz „inkl. MwSt.“ gekennzeichnet.

6.3 Die Rechnung wird nach Anmeldung zu offenen Kursen gestellt. Diese ist innerhalb von 18 Tagen fällig und an die in der Rechnung angegebene Bankverbindung zu überweisen.

7 Nebenkosten
Neben dem jeweiligen Tageshonorar für Beratungen oder Inhouse-Seminaren werden folgende Nebenkosten berechnet:
– Reisekosten: Km Pauschale 0,40 Euro / Km – Transferkosten wie Taxifahrten

– Übernachtung (nach Anfall)

– Tagesverpflegung (pauschal nach Anfall)

– Vertragshotels der Auftraggeber oder Sonderkonditionen werden berücksichtigt. IIL Mitarbeiter oder Kooperationspartner reisen von verschiedenen Orten in Deutschland an.

– Kosten, die im Zusammenhang mit der Stellung eines Veranstaltungsorts stehen

8 Schulungs- und Beratungsort

Der Veranstaltungsort wird mit dem Vertragspartner vorab vereinbart. Soweit hierüber keine Regelung getroffen wurde, stellt der Vertragspartner den Veranstaltungsort inklusive der technischen Voraussetzungen kostenfrei unter Abstimmung mit dem IIL zur Verfügung.

9 Änderungen und Absage einer Veranstaltung durch das IIL

9.1 IIL behält sich Änderungen hinsichtlich der Veranstaltungen, insbesondere den Wechsel von Beratern und Schulungsleitern, vor.

9.2 IIL ist berechtigt, eine Veranstaltung oder einen Termin abzusagen. Für diesen Fall verpflichtet sich das IIL, einen Ersatztermin anzubieten.

9.3 Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit des Beraters oder Schulungsleiters, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich rückerstattet. Entstandenen Nebenkosten werden analog – Nebenkosten – vom Vertragspartner entsprechend vergütet.

10 Mitwirkungspflicht

Vertragspartner sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen.

11 Schutzrechte

Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstigen geistigen und gewerblichen Schutzrechte an den Arbeitsunterlagen vonm IIL und an allen Konzepten, Entwürfen und Methoden stehen IIL zu. Mit der Anmeldung oder Beauftragung verpflichten sich die Vertragspartner zur Beachtung folgender Punkte:

– Seminarbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden;

– sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ausgenommen hiervon sind Unterlagen, die eindeutig andere Vermerke zum Urheberschutz tragen (z.B. Hinweise auf Creative Commons Lizenzen).

12 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verarbeitet oder genutzt. Die Daten werden insbesondere gegen unbefugten Zugriff gesichert und sie werden nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

Wir werden Ihre Informationen mit Sorgfalt und Respekt behandeln. Weitere Informationen zu unseren Datenschutzpraktiken finden Sie auf unserer Website unter Datenschutzerklärung.

13 Film- und Fotoaufnahmen bei jeglichen Veranstaltungen

Das IIL ist berechtigt,  während den Veransdtaltungen Bildaufnahmen, die durch das IIL danach eventuell für interne und externe Zweck,  wie z. B. Publikationen, Öffentlichkeitsarbeit, Seminar-Dokumentationen nutzen möchten, durchzuführen. Dabei achten wir stets darauf, dass nicht Sie als Einzelperson abgelichtet werden, sondern dass die Bilder den Verlauf und die Atmosphäre des Seminars im Ganzen einfangen. Natürlich kann es dabei vorkommen, dass einzelne Personen erkennbar sind, allerdings werden nur solche Bilder veröffentlicht, die unter Abwägung der Gesamtsituation einen Eindruck der jeweiligen Veranstaltung vermitteln. Hierfür berufen wir uns auf folgende Rechtsgrundlagen (Art. 5 Abs. 1 GG, Art 10 Abs. 1 EMRK, Art 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG).

Stand Januar 2020